Angeln in Sachsen – was ist erforderlich?
Über 2.600 Quadratkilometer Gewässerfläche gibt es in Sachsen. Im Osten des Landes gibt es das Lausitzer Seenland, welches aus der Flutung der früheren Tagebaue entstanden ist. Diese jungen Gewässer verfügen nunmehr über einen guten Fischbestand und bieten einen hohen Erholungswert für die ganze Familie. Doch auch das Angeln in und um Leipzig oder in der sächsischen Hauptstadt Dresden ist immer ein Erlebnis für Hobbyangler. Beliebtes Angelgewässer ist die Elbe mit einer guten Artenvielfalt.
Aufgrund der Öffnung des Fischereigesetzes für den Freistaat Sachsen ist sogar das Angeln ohne Fischereischein erlaubt. Dies gilt jedoch nur für bestimmte Gewässer, die Sie in diesem Ratgeber, umfassend erläutert, nachlesen können. In Sachsen gelten fischereirechtlich u. a. zwei Gesetze: zum einen das Sächsische Fischereigesetz, zum anderen die Sächsische Fischereiverordnung. Beide Gesetzesbücher stellen nicht nur die Regeln im Umgang mit der Angelwirtschaft im Freistaat Sachsen auf, sondern definieren auch die Rahmenbedingungen. Um angeln zu können, sind in Sachsen grundsätzlich folgende Dokumente nötig: Fischereischein aus Sachsen oder aus einem anderen Bundesland.
Wurde der Angelschein nicht in Sachsen erlangt, ist es wichtig, dass der Angler auch eine Fischereiprüfung absolviert hat, um diesen Schein zu erhalten. Soweit diese Voraussetzungen erfüllt sind, werden in Sachsen auch die Fischereischeine anderer Bundesländer akzeptiert.
Umgangssprachlich wird der Fischereischein oft auch als Angelschein bezeichnet.
Ein Touristenfischereischein, wie es ihn beispielsweise in Mecklenburg-Vorpommern gibt, ist in Sachsen nicht zulässig.
Der Pächter oder Besitzer eines Gewässers darf einer Person, die Besitzer eines Fischereischeins ist, zum Fischfang mit einer Handangel, dem Köderfischfang mit dem Senknetz oder der Entnahme von Fischnährtieren berechtigen. Letzteres ist auch ohne Angelschein möglich. Hierfür benötigt der Hobbyangler einen Erlaubnisschein, der die Erlaubnis zeigt, auf diesem Gewässer zu fischen. Das Angeln ohne Fischereischein ist in Sachsen an bewirtschafteten Anlagen möglich, also Angelteiche mit einer Fischzucht oder Teichwirtschaft. Hier dürfen Sie mit einer Handangel Fisch fangen. Der Anlagenbetreiber muss aber vorab die Tätigkeit genehmigen lassen.
Das Angeln ohne Fischereischein in Sachsen ist eine Straftat, weshalb ein Strafverfahren eingeleitet wird. Es kann entweder mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren Haft enden. Zudem bekommt der Schwarzangler einen Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnis. Möchte er danach einen Fischereischein in Sachsen beantragen, kann der Antrag abgelehnt werden, da die Behörde diese Straftaten prüft.
Voraussetzungen
Voraussetzung zum Angeln in Sachen ist der Fischereischein. Der Fischereischein stellt die öffentlich-rechtliche Genehmigung zur Fischereiausübung dar. Ein Fischereischein bestätigt seinem Inhaber das Vorhandensein der für die Fischereiausübung notwendigen Mindestkenntnisse zum Umgang mit der lebenden Kreatur Fisch und dem ordnungsgemäßen Verhalten am Gewässer. Für den Ersterwerb des Fischereischeins ist der Sachkundenachweis erforderlich. Dieser wird in der Regel durch eine bestandene Fischereiprüfung erworben. Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist ein schriftlicher Antrag und die Teilnahme des Antragstellers an einem dreißigstündigen Vorbereitungslehrgang. Die Dresdner Angel- und Naturfreunde e. V. bieten eine derartige Ausbildung NICHT an. Unseren Lehrgangspartner finden Sie hier.
Im Freistaat Sachsen ist seit dem 1. Mai 1993 für jede Art der Fischereiausübung und den Erwerb von Angelerlaubnisscheinen ein personengebundener Fischereischein erforderlich. Fischereischeine sind an eine gesetzlich vorgegebene Form gebunden. Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen bedürfen eines Fischereischeines der Sächsischen Fischereibehörde. Wird der Hauptwohnsitz in den Freistaat Sachsen verlegt, bleiben die in anderen Bundesländern ausgestellten Fischereischeine im bisherigen Umfang gültig (§ 20 SächsFischG). Von anderen Bundesländern für sächsische Bürger ausgestellte Fischereischeine (z. B. Fischereischein Sachsen-Anhalt mit sächsischer Adresse) sind in Sachsen nicht gültig!
Ohne Fischereiprüfung ausgegebene Fischereischeine, wie zum Beispiel der Friedfischfischereischein aus Brandenburg oder der Touristenfischereischein aus Mecklenburg-Vorpommern, werden nicht anerkannt.
Wenn bereits ein Fischereischein vorliegt, können Touristen eine Tages-, Wochen- oder Monatsangelberechtigung für alle sächsische Angelgewässer kaufen. Bei einem Wohnsitz in Sachsen kann man zudem eine Mitgliedschaft in einem sächsischen Angelverein beantragen und somit eine sehr günstige Jahresangelberechtigung erwerben.
Fischereischeinprüfung für Bürger aus Sachsen
Um den Fischereischein in Sachsen zu erhalten, müssen Sie eine Prüfung absolvieren. Um hierfür zugelassen zu werden, ist ein Vorbereitungslehrgang nötig, der etwa 30 Unterrichtsstunden umfasst. Der theoretische Teil besteht aus der allgemeinen und speziellen Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und der Gesetzeskunde.
Der praktische Teil für die Erlangung vom Fischereischein in Sachsen umfasst den Gebrauch von Fanggeräten und die Behandlung gefangener Fische. Die Prüfung muss laut Sächsischer Fischereiverordnung mindestens einmal im Jahr stattfinden. Zudem dauert sie 90 Minuten. Die Prüfung erfolgt an einem Computer, kann aber auch schriftlich oder mündlich stattfinden, wenn ein wichtiger Grund besteht.
Außerdem besteht sie aus einem Fragenkatalog mit 60 Fragen, also jeweils zwölf Fragen aus sechs Sachgebieten. Werden mindestens jeweils acht Fragen aus jedem Sachgebiet und insgesamt mindestens 45 Fragen richtig beantwortet, bekommt der Prüfling ein Zeugnis. Hat er nicht bestanden, erhält er eine mit einer Begründung versehene schriftliche Ergebnisfeststellung und kann die Prüfung beliebig oft wiederholen.
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Ist der Vorbereitungslehrgang zum Angeln in Sachsen länger als ein Jahr her, muss er auch diesen wiederholen.
Der Fischereischein bzw. das Angeln in Sachsen kostet natürlich Gebühren. Wer seinen Angelschein in Sachsen erwerben will, muss mit einer Verwaltungsgebühr von 34 Euro rechnen. Der Schein gilt auf Lebenszeit. Der Jugendfischereischein gilt nur bis zum 16. Geburtstag und kostet 7 Euro.
Der gleiche Preis wird für den besonderen Fischereischein in Sachsen fällig, der ebenfalls lebenslang gültig ist. Der Gastangelschein hat eine Gültigkeit von 30 Tagen und kostet 7 Euro. Er kann jeden Monat verlängert werden, bis zur Grenze von sechs Monaten und kostet pro Verlängerung 7 Euro.
Die Prüfungsgebühr für den Angelschein in Sachsen beträgt derzeit 30 Euro. Wer Mitglied in einem sächsischen Angelverband ist (Mitgliedsbetrag kostet etwa 100 Euro im Jahr), bekommt Vergünstigungen in den Pachtgewässern vom Landesangelverband (LAV) Brandenburg, LAV Sachsen-Anhalt, LAV Thüringen, LV Berlin, LAV Mecklenburg-Vorpommern, LAV Niedersachsen und Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen. Bei diesen Gewässern können Sie dann für 10 Euro ein Jahr lang angeln.
Angeln mit Kindern unter 9 Jahren
Kinder, die das 9. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in sehr begrenztem Umfang an der Fischereiausübung eines volljährigen Anglers beteiligt werden.
Ein Kind unter 9 Jahren kann keinen Erlaubnisschein und Jugendfischereischein erhalten. Jedoch muss der erwachsene Angler, bei dem das Kind mitangelt, über einen gültigen Fischereischein und Erlaubnisschein für das Gewässer verfügen. Das Kind unter 9 Jahren darf keine eigene Angel bei sich führen, aber die Angel des erwachsenen Anglers auswerfen und unter Aufsicht den Drill durchführen. Es darf keinesfalls einen lebenden Fisch abködern und diesen betäuben oder töten. Der erwachsene Angler, bei dem das Kind mitangelt, muss eine Person sein, die im vollen Umfang Autorität über das Kind besitzt. Sie muss jederzeit eingreifen können und darf sich nicht vom Angelplatz entfernen.
Angeln ab dem 9. bis zum 16. Lebensjahr
Der Jugendliche muss einen Jugendfischereischein und einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer besitzen. Der Jugendfischereischeininhaber darf nur unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen, der einen gültigen Fischereischein hat, angeln. Die Aufsichtsperson benötigt nur dann einen Erlaubnisschein, wenn sie selbst das Angeln ausübt. Soweit der Jugendfischereischeininhaber nachweislich seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Anglerverein ist, entfällt die ständige Aufsicht durch einen erwachsenen Angler.
Angeln ab dem 14. bzw. 16. Lebensjahr
Ab dem 14. Lebensjahr kann ein Jugendlicher an der staatlichen Fischereiprüfung als Sachkundenachweis teilnehmen und nach bestandener Prüfung einen Fischereischein erhalten. Unter der weiteren Voraussetzung eines gültigen Erlaubnisscheines oder einer sonstigen Nutzungsberechtigung für das jeweilige Angelgewässer kann er damit alleine ohne Aufsicht eines Erwachsenen angeln. In Zusammenarbeit mit der Dresdner Angelschule "Aubis-Fishing" bieten wir allen Jugendlichen ab 14 Jahren sehr günstige Lehrgänge an. Eine Mindestmitgliedschaft von zwei Jahren ist für diesen vergünstigten Lehrgang notwendig. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr besteht Fischereischeinpflicht, so dass ein Jugendlicher auch unter Aufsicht eines erwachsenen Anglers nur noch angeln kann, wenn er selbst die Fischereiprüfung als Sachkundenachweis bestanden und einen Fischereischein erworben hat. Deshalb sollte rechtzeitig an die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang mit anschließender Fischereiprüfung gedacht werden. Jungangler aus unserem Verein können einmal im Jahr (meist in den Osterferien) diesen kostenfreien Lehrgang besuchen, wenn die Voraussetzungen geben sind.
Verlängerung und Verlust des Fischereischeines
Abgelaufene Fischereischeine können in Sachsen beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie wieder beantragt werden.
Die gleiche Behörde stellt auch Verlust ein Duplikat aus.
Anträge und Formulare sind unter folgenden Link zu finden: Formual Server