Beitragsordnung
Die Mitgliedschaft in unserem Verein ist beitragspflichtig. Die Tarife und Optionen werden in der Beitragsordnung definiert.
Die Mitgliedschaft in den Verbänden und Vereinen des Landesverband Sächsischer Angler (LVSA) ist beitragspflichtig.
1. Einnahmen in diesem Sinne sind:
- Mitgliedsbeiträge
- Gebühren
- Spenden
- Verkauf von Vereins- und Verbandsmaterial
- Fördermittel
- Vermögensverwaltung
1.1. Mitgliedsbeiträge sind:
1.1.1. Beitrag – Vollzahler: Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Stichtag für das laufende Beitragsjahr ist der 01.01..
1.1.2. Kinder-/Jugendbeitrag: Kinder und Jugendliche sind Mitglieder die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
1.1.3. Förderbeitrag für ruhende Mitgliedschaften: Der Wechsel von einer aktiven Mitgliedschaft (Vollzahler oder Jugend) in den Status einer ruhenden Mitgliedschaft ist immer zum Jahreswechsel möglich. Der Wechsel von einer ruhenden Mitgliedschaft in eine aktive Mitgliedschaft (Vollzahler/Jugend) ist jederzeit möglich, wobei der gezahlte Beitrag NICHT verrechnet werden kann. Fördermitglieder sind von der Erbringung von Arbeitseinsätzen befreit.
2. Die Mitgliedsbeiträge setzen sich zusammen aus
- dem an den ANGLERVERBAND ELBFLORENZ (AVE) e.V. abzuführenden Anteil
- dem Anteil, der im Verein (Dresdner Angel- und Naturfreunde e.V.) verbleibt
Abzuführender Anteil
Von den Vereinen sind jährlich an den AV „Elbflorenz“ Dresden e.V. (AVE) aus den Mitgliedsbeiträgen abzuführen:
Beitragsart & Beitragsklasse |
Förderbeitrag |
Vollzahler |
Kinder-/Jugendbeitrag |
Förderbeitrag / Passiv-Angler |
30,00 € |
||
Erlaubnis für allgemeine Gewässer |
115,00 € |
45,00 € |
|
Erlaubnis für allgemeine Gewässer und zusätzlich für Forellengewässer |
190,00 € |
120,00 € |
|
Erlaubnis ausschließlich für Forellengewässer mit Förderbeitrag |
20,00 € |
90,00 € |
- Anteil, der im Verein (Dresdner Angel- und Naturfreunde e.V.) verbleibt
Beitragsart & Beitragsklasse |
ruhend bzw. passiv |
Vollzahler |
Kinder-/ Jugendbeitrag) |
Mitgliedsbeitrag jährlich |
5,00 € |
10,00 € |
5,00 € |
Aufnahmespende, einmalig |
110,00 € |
50,00 € |
|
Aufnahmespende für Ehe-/ Lebenspartner eines Vollzahlers |
50,00 € |
||
Zahlung für nicht erbrachte Arbeitsleistung (4 Pflichtstunden/Jahr) |
0,00 |
40,00 € |
40,00 € |
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht sowie der Erbringung von Arbeitsleistungen befreit.
2.2. Kassierung
Den Mitgliedern wird die Gelegenheit gegeben, ihre Beitragsmarken an 2 Terminen abzuholen. Voraussetzung dafür ist die vorherige Überweisung der festgelegten Mitgliedsbeiträge und Gebühren; sowie Vorlage des gültigen Fischereischeins und Abgabe des ordnungsgemäß geführten Fangbuches. Werden diese Termine nicht wahrgenommen, so kann ausnahmsweise die Marken und der Erlaubnisschein (Fangbuch) auf dem Postweg angefordert werden. In diesem Fall wird eine Verwaltungsgebühr (incl. Porto) in Höhe von 10,00 EUR erhoben. Diese fließt der Vereinskasse zu.
3. Rechte aus der Beitragszahlung für aktive Mitgliedschaften:
3.1. Erlaubnis für allgemeine Gewässer: Erlaubnis zum kostenfreien Nutzung der allgemeinen Gewässern lt. Gewässerverzeichnis des AVE / LVSA (www.angelatlas-sachsen.de)
3.2. Erlaubnis für allgemeine Gewässer und zusätzlich für Forellengewässer: Erlaubnis zum kostenfreien Angeln in allen allgemeinen Gewässern aber auch Erlaubnis für Forellengewässern lt. Gewässerverzeichnis des AVE / LVSA
3.3. Erlaubnis ausschließlich für Forellengewässer mit Förderbeitrag: Erlaubnis zum kostenfreien Angeln ausschließlich in allen Forellengewässern lt. Gewässerverzeichnis des AVE / LVSA
3.4. Teilnahme an allen Veranstaltungen des Dresdner Angel- und Naturfreunde e.V.
4. Die AVE-Beiträge werden eingesetzt für:
- Pachtzahlungen für alle Gewässer
- satzungsmäße Aufgaben
- Fischwirtschaftskosten und Besatzmaßnahmen
- Bau-, Hege- und Pflegemaßnahmen an den Verbandsgewässern
- Verwaltungskosten
- Versicherung
- Öffentlichkeits-, Jugendarbeit
- Werbekosten
- Mitgliedsbeiträge für Dachverbände sowie Verbände, wo der AVE ordentliches Mitglied ist
5. Die Vereins-Beiträge werden hauptsächlich eingesetzt für:
- Vereinsleben (Verwaltung, Versammlungen, Projektförderung)
- Hege- und Pflegemaßnahmen, Projekte zur Landschaftspflege
- Öffentlichkeits-, Jugendarbeit
- satzungsmäße Aufgabe
6. Verlust der Mitgliedskarte
Bei Verlust der Mitgliedskarte ist der Vorsitzende bzw. Schatzmeister berechtigt, ein Duplikat auszustellen. Es ist ein Revisionsbeleg anzufertigen, der den Hergang des Verlustes eindeutig beschreibt und vom Vorsitzenden und Schatzmeister unterschrieben ist. Dieser Beleg ist bei der Markenrückgabe gegenüber dem AVE mit abzurechnen.
7. Zahlung der Beiträge
Beiträge sind Bring Pflicht und im Voraus zu entrichten. Die Beitragskassierung erfolgt bargeldlos. Der Beitrag ist vor den festgesetzten Terminen bis zur Markenausgabe auf das Vereinskonto zu zahlen. Die Beitragsabrechnungen werden bis 05.12. an das Mitglied übersandt. In Ausnahmefällen kann eine Barzahlung bei Markenausgabe durch den Vorsitzenden bzw. Schatzmeister genehmigt werden. Beiträge für das laufende Jahr sind bis 30.01. zu zahlen. Wird dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, erheben wir eine Aufwandspauschale für die Mahnung von 20,00 EUR.
8. Verstöße und Fehlverhalten
Für Verstöße und Fehlverhaltens eines Mitglieds, die den Verein tangieren, werden grundsätzlich – je nach Art des Verstoßes – Zahlungen in einer Höhe von bis zu 100 € fällig. Die Höhe des Betrages ergibt sich aus der Schwere des Vergehens und weiterhin aus den entstandenen Kosten für den Verein und wird durch den Vorstand in einer Sitzung beschlossen.
Dresden, 03.12.2022
Tim Söhner Robert Torge
Vorsitzender Stellv. Vorsitzender
Dresdner Angel- und Naturfreunde e.V.
Zschoner Ring 2
01723 Wilsdruff – SST Kesselsdorf
Diese Beitragsordnung Nr. 9 wurde durch die Mitgliederversammlung des Dresdner Angel- und Naturfreunde e.V. beschlossen. Mit Änderung der Beitragssätze des AV „Elbflorenz“ Dresden e.V. zum 01.01.2021.